Autoglas und Fahrzeugstyling by
< Steinschlagreparatur >

Es muß nicht immer eine
neue Windschutzscheibe sein...
Eine Reparatur sollte sofort nach Schadenseintritt ausgeführt
werden.
Nur Schäden an der Außenseite der Scheibe
dürfen repariert werden.
Die Folie der Verbundglasscheibe darf keine Verletzungen aufweisen.
Der Krater der Einschlagstelle darf einen Durchmesser von 5 mm nicht
überschreiten.
Von der Einschlagstelle ausgehende Sprünge dürfen
nicht länger als 50 mm sein.
Sie dürfen nicht am Scheibenrand enden.
Eine Reparatur im Fernsichtfeld des Fahrers ist nicht
zulässig.
Fernsichtfeld eines Pkws:
Ein von der Lenkrad Mitte ausgehender 29 cm breiter Streifen
der durch das Scheibenwischerfeld nach oben und unten begrenzt wird.
In der Regel übernimmt Ihre Kasko-Versicherung die Kosten
einer Reparatur.
(auch bei einer vorhandenen Selbstbeteiligung - fragen Sie uns)